AGB Gräbermark

AGB

 

  • 1 – Zustandekommen des Vertrages
  1. Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
  2. Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung zu der Veranstaltung “Pfade in die Gräbermark“ und die Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter.
  3. Vertragspartner sind der angemeldete Teilnehmer und der “Richartz, Kaiping, Jannack, Babka, Lorenz GbR”, im Folgenden Orga genannt.
    Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an einer Liverollenspielveranstaltung (LARP), bei der jeder Teilnehmer einen fiktiven Charakter darstellt. Eine Teilnahme erfolgt  entweder als in der Darstellung von der Orga im Vorfeld konzipierten Spieler-Charakter (SC) oder als in der Darstellung an Vorgaben gebundenen Nicht-Spieler-Charakter (NSC).
  4. Auf den Kauf des Teilnehmerplatzes sind die Regeln über Fernabsatzverträge gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.

 

  • 2 – Regelwerk
  1. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

 

  • 3 – Sicherheit
  1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, seelischen und geistigen Belastungen sowohl körperlich als auch geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem zur Veranstaltung veröffentlichten Materialien hervorgehen, ist der Teilnehmer im Zweifelsfall dazu verpflichtet, sich bei der Orga über die zu erwartenden Belastungen zu erkundigen.
  2. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst. Soweit die Risiken aus den veröffentlichten Materialien nicht hervorgehen, verpflichtet sich der Teilnehmer im Zweifelsfall dazu, sich bei der Orga über die zu erwartenden Risiken zu erkundigen.
  3. Die Orga behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den für Live-Rollenspielen allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und den vor Ort von der Orga erklärten Standards nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden.
  6. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern, unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
  7. Den Anweisungen der Orga und ihrer Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
  8. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen der Orga in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Orga eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig) zukommt.
  9. Das Mitbringen von Haustieren oder Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet.

 

  • 4 – Haftung
  1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung der Orga wie folgt beschränkt:

Die Orga haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Orga beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen- Privat- Haftpflichtversicherung wird grundsätzlich empfohlen und wird daher von jedem Teilnehmer erwartet.

  1. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Orga oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  2. Die Orga haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt.
  3. Die Orga oder ihre Erfüllungsgehilfen sind nicht haftbar zu machen für Schäden, die durch nicht ermittelbare Dritte verursacht wurden.
  4. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  5. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Die Orga übernimmt hierbei keine Haftung für Beschädigungen durch der Orga fremden Dritten. Der Parkplatz ist nicht überwacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet.

 

  • 5 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
  1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht ohne vorherige Absprache mit der Orga übertragbar. Zudem bedarf die Übertragung auf einen anderen Teilnehmer immer die Zustimmung der Orga..
  2. Bei Rücktritt eines Teilnehmers nach Vertragsschluss, versucht die Orga, den Platz anderweitig zu vergeben. Der Teilnehmer kann selbstständig Ersatzpersonen vorschlagen. Über Annahme dieser entscheidet die Orga.
  3. Bei einem Rücktritt von der Teilnahme wird der gezahlte Teilnehmerbeitrag  nicht erstattet. Eine Ausnahme hiervon kann gemacht werden, wenn bis zum 18.03.2019 für den zurückgetretenen Teilnehmer ein von der Orga genehmigter Ersatzteilnehmer gefunden wird. Ab dem 19.03.2019 wird der Teilnehmerbeitrag nicht mehr erstattet.
  4. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Orga behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen wenn er Grund zur Annahme hat, dass diese den geplanten Ablauf der Veranstaltung gefährden werden. Hierzu zählt  insbesondere das Stören der Veranstaltung, übermäßiger Alkoholkonsum, grob anstößiges Benehmen, Nichtbefolgen von Spielregeln oder Anweisungen der Orga, Begehen von Gesetzesverstößen oder Darstellungen, die dem beabsichtigten Charakter der Veranstaltung grob zuwiderlaufen.

Findet der Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund von Verhaltens, welches den geplanten Ablauf der Veranstaltung gefährden könnte, statt, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.

 

  • 6 – Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
  1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrags erfolgt grundsätzlich im Voraus und zum aktuellen festgelegten Preis zum Zeitpunkt der Anmeldung. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen, ist die Orga berechtigt, die Anmeldung zu stornieren.
  2. Grundsätzlich hat die Zahlung des Teilnehmerbeitrages vollständig zu erfolgen. Das ratenweise Begleichen des Beitrages ist nur nach vorheriger Absprache mit der Orga und nach einer schriftlichen Bestätigung von seiten der Orga möglich.
  3. Ist der Teilnehmerbeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist die Orga berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen, die mindestens 7 Tage betragen muss. Hält der Teilnehmer die gesetzte Frist zur Zahlung nicht ein, ist die Orga berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt gilt sodann mit erfolglosem Fristablauf als ausgesprochen und muss nicht mehr eigens erklärt werden. Solange der so gebuchte aber nicht vollständig bezahlte Platz nicht anderweitig vergeben werden kann, ist die Orga zur Einbehaltung der Teilsumme berechtigt. Diese wird nur zurückerstattet, falls der gebuchte aber nicht vollständig bezahlte Platz anderweitig vergeben werden kann.
  4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

 

  • 7 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
  1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer Kundendatei geführt werden. Für diese Kundendatei wird der Dienst Google Suite, ein cloudbasierendes Datenspeicher und Bearbeitungstool der Firma Google LLT  (1600 Amphitheatre Parkway,Mountain View, CA 94043,USA) verwendet. Die für die Veranstaltung von den Teilnehmern gesammelten Daten werden nicht an unbefugte Dritte außerhalb der Orga weitergegeben und nur zum Zweck der Veranstaltung genutzt.
  2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-mail und Fotographien umfassen. Diese Stammdaten werden gelöscht sobald der Zweck der Erhebung erfüllt wurde. Sollte der Löschung ein berechtigtes Interesse entgegenstehen, verweisen wir auf die gesetzlichen Fristen. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, Gruppe, etc).
  3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Diese werden nach Ende der Veranstaltung ausnahmslos gelöscht.
  4. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, dass von ihm während der Veranstaltung zu Dokumentationszwecken Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden. Er erhält nach der Veranstaltung Einsicht. Diese Daten werden sofern einer längerfristigen Speicherung nicht widersprochen wird auf unbegrenzte Zeit gespeichert.
  5. Nach einer Widerspruchsfrist von 2 Wochen werden den Teilnehmern die Bildaufnahmen für den privaten Gebrauch ausgehändigt.  
  6. Die Orga behält sich vor die erhobenen Bild und Videoaufnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Werbezwecke zu nutzen. Dies erfordert eine separate Einwilligung der abgebildeten Personen.
  7. Die Orga behält sich vor die Teilnehmer zur Teilnahme an einem Feedbackbogen aufzufordern. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Daten werden wo immer möglich anonymisiert erhoben und auf unbegrenzte Zeit gespeichert.  

 

  • 8 – Urheberrecht an Aufzeichnungen
  1. Alle Rechte an seitens der Orga gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben der Orga vorbehalten.
  2. Die Orga ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen.
  3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem von der Orga verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen, Spieler-Charakteren und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben der Orga vorbehalten.
  4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer vor oder nach Beginn der Veranstaltung sind für private Zwecke zulässig. Während der Veranstaltung dürfen von Seiten der Teilnehmer weder Bild- noch Tonaufnahmen angefertigt werden.

 

  • 9 – Sonstiges
  1. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen, Widerrufe und jegliche Nebenabreden bezüglich des Teilnehmervertrages oder der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Gültigkeit kann erst durch eine schriftliche Bestätigung der Orga erlangt werden.
  2. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen treten an deren Stelle die vergleichbaren gesetzlichen Regelungen.
  3. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen der Orga und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.